Wenn Sie Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten bestimmte Vorschriften, die Sie als Patient kennen sollten.
Therapien sind eigenanteilpflichtig
Wenn Sie ein Rezept für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie eingelöst haben und wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, ist Ihr Eigenanteil am Tag der ERSTEN Behandlung fällig (gemäß SGB V §32). Der Eigenanteil richtet sich nach der Art und Menge der verordneten Leistungen. Die Zuzahlung wird pro Rezept entrichtet und wird nach der Formel 10€ Rezeptgebühr + 10% vom Rezeptwert errechnet.
Spätester Behandlungsbeginn
Der Behandlungsbeginn soll in der Regel spätestens 28 Tage nach der Vorstellung in der Arztpraxis erfolgen; es sei denn, dass der Arzt auf dem Rezept das Kästchen mit dem dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt hat. Dann soll die erste Behandlung spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum stattfinden.
Behandlungsunterbrechung
Die Behandlung in einer Behandlungstherapie darf in der Regel für längstens 14 Tage unterbrochen werden.
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