Sie haben ein Rezept für eine physiotherapeutische, ergotherapeutische oder logopädische Behandlung und sind privat versichert? Wir bieten Ihnen top-qualifizierte Mitarbeiter und einen hohen Therapiestandard.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Vergütung von Leistungen im Heilmittelbereich auf privatrechtlicher Honorarbasis erfolgt. Im Heilmittelbereich existiert keine allgemein verbindliche Gebührenordnung für privat Versicherte wie z.B. bei den Ärzten. Aus diesem Grund schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab, die die Leistungen zwischen Therapeuten und Patienten regelt. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den Preisen der Gesetzlichen Krankenkassen und kann je nach erbrachter Leistung den 1,8 – 2,3- fachen Verrechnungssatz betragen.

Als Versicherungsnehmer sind SIE verpflichtet Ihren jeweiligen Tarif zu kennen. Bitte erkundigen Sie sich VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer PKV, in welchem Umfang Ihre Heilmittelleistungen übernommen werden. Denn dies ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Sie als Patient müssen die vereinbarten Honorarsätze begleichen, unabhängig davon, ob Ihre Versicherung diese ganz, nicht, oder nur teilweise erstattet.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, helfen unsere Rezeptionsmitarbeiter Ihnen gerne weiter.

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